30 Juni 2016

Die Bank teilt Ihnen mit, dass sie mit Wirkung zum 1. August 2016 die Bestimmungen der Artikel 29.2, 40.3 und 68.1 sowie des Anhangs betreffend das Sparkonto R-TOP ändern sowie eine Klausel direkt unter dem Titel „Besondere Bestimmungen“ einfügen wird.