10 Dezember 2018
Anlässlich der Feiertage möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Filialen am 25. und 26. Dezember 2018 sowie am 1. Januar 2019 geschlossen bleiben.
Überweisungen, die 2018 noch ausgeführt werden sollen, müssen bis zum:
- 31. Dezember 2018 vor 15.00 Uhr über R-Net,
- 31. Dezember 2018 vor 12.00 Uhr in den Filialen,
- 31. Dezember 2018 vor 16.00 Uhr über MultiLine aufgegeben werden.
Sofern Sie noch im laufenden Jahr attraktive Steuervorteile nutzen wollen, tätigen Sie Ihre Einzahlungen spätestens am:
- 21. Dezember 2018 für Ihre Verträge R-Pension Performance. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit der einmaligen Prämie zu gewährleisten, muss Ihre Zahlung bis spätestens zum 22. Dezember 2018 vor 11.00 Uhr erfolgt sein.
- 21. Dezember 2018 für Ihre Verträge R-Pension Garantie. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit der einmaligen Prämie zu gewährleisten, muss Ihre Zahlung bis spätestens zum 22. Dezember 2018 erfolgt sein.
- 19. Dezember 2018 für Ihren Verträge R-Vie. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit der R-Vie-Prämie zu gewährleisten, muss Ihre Zahlung bis spätestens zum 29. Dezember 2018 erfolgt sein.
- 28. Dezember 2018 für Ihre Bausparverträge Schwäbisch Hall. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit zu gewährleisten, muss Ihre Zahlung des abzugsfähigen Betrags an die Bausparkasse Schwäbisch Hall bei Unterschrift des Bausparvertrags erfolgen.
Steueroptimierung
Sichern Sie sich mithilfe einer Lebensversicherung, einer Altersvorsorgeversicherung oder eines Bausparvertrags attraktive Steuervorteile.
Bei Raiffeisen finden Sie sämtliche Lösungen, um je nach Ihrer persönlichen Situation alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Steuerminimierung optimal zu nutzen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein glückliches neues Jahr.