Die Coronavirus-Krise hat schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft unseres Landes. In diesem Zusammenhang und zur Unterstützung des luxemburgischen Unternehmertums haben das Finanzministerium und verschiedene luxemburgische Banken, zusammen mit der Luxemburger Bankenvereinigung, eng zusammengearbeitet, um ein staatliches Garantiesystem für Kredite einzurichten. Hier handelt es sich um Kredite, die ab dem 18. März 2020 an Unternehmen vergeben wurden, um die Effekte der COVID-19-Pandemie abzufedern.
Dieser Garantie-Mechanismus ergänzt die vom Bankensektor spontan und freiwillig ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, insbesondere ein Moratorium für bereits bestehende Kredite.
Das Gesetz vom 18. April 2020 (auf französisch) legt die spezifischen Bedingungen fest, um diese staatliche Garantie in Anspruch zu nehmen.
Bisher haben sieben lokale Banken eine Vereinbarung mit der Staatskasse unterzeichnet, die es ihnen ermöglicht, ihren professionellen Kunden staatlich garantierte Kredite anzubieten.
1) Was ist die staatliche Garantie?
Das staatlich garantierte Darlehen ist ein Darlehen, das eine Bank trotz der derzeit hohen wirtschaftlichen Unsicherheit an ein Unternehmen oder einen Unternehmer vergibt, mithilfe einer staatlichen Garantie, auf Basis derer der Staat einen bedeutenden Teil des Darlehens gewährt.
Dieses Darlehen ist nichtsdestotrotz kein staatliches Darlehen, sondern bleibt ein Darlehen einer Bank an ein Unternehmen.
Damit eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen und Unternehmer gewährleistet werden kann, war sofort klar, dass der hiesige Bankensektor eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielen soll. Die Vermittlungs- und Kreditrolle der lokalen Banken ist notwendig, um den Unternehmen und Unternehmern konkret helfen zu können die signifikant große wirtschaftliche Belastung zu überwinden, der sie aktuell ausgeliefert sind und um die Erholungsphase vorzubereiten.
Die staatliche Garantie ist nicht gratis, sondern wird auf Basis der Größe des Unternehmens und der Laufzeit des garantierten Darlehens vergütet. Diese Garantieprovision, die von der Staatskasse erhoben wird, muss vom Kreditnehmer getragen werden.
2) Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
Förderberechtigt unter dem neuen Gesetz sind Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Genauer gesagt sind dies vor allem:
- Handwerker
- Händler
- Industrie
- Landwirte und Winzer
- Liberale und unabhängige Berufe im weiteren Sinne
- Verbände und Stiftungen.
Folgende Unternehmen und Unternehmer sind aufgrund ihrer Tätigkeit jedoch von den Maßnahmen ausgeschlossen:
- Unternehmen, die hauptberuflich Immobilien entwickeln, besitzen, vermieten und verkaufen
- Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Anteile an anderen Unternehmen zu halten
- Unternehmen oder Unternehmer welche schon vor dem 18. März 2020 in (finanziellen) Schwierigkeiten waren oder
- Unternehmen, die mindestens zweimal wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen zum Verbot illegaler Arbeit oder der Beschäftigung illegal lebender Drittstaatsangehöriger verurteilt wurden.
3) Welche Darlehen sind förderfähig?
Folgende Darlehen, Kreditlinien, Investitionskredite oder Überziehungskredite sind förderfähig:
- Eine maximale Laufzeit von 6 Jahren
- Bewilligt zwischen dem 18. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 und
- Bewilligt, um eine vorübergehende finanzielle Schwierigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu überstehen.
4) Was ist der maximal garantierte Betrag?
Ein Unternehmen kann von staatlich garantierten Darlehen profitieren, mit einem Höchstbetrag von:
- 25% des Umsatzes im Jahr 2019 oder, gegebenenfalls, des letzten verfügbaren Jahres
- Für junge innovative Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2019 gegründet wurden, die doppelte Gesamtlohnsumme für 2019 oder, gegebenenfalls, für das letzte verfügbare Jahr
- Für junge innovative Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet wurden, die geschätzten jährlichen Gehaltskosten der ersten zwei Tätigkeitsjahre.
Für den Fall, dass mehrere förderfähige Kredite an dasselbe Unternehmen vergeben werden, wird die staatliche Garantie chronologisch erworben, d.h. in der Reihenfolge, in der die jeweiligen Kredite gewährt werden, und sofern ihr kumulierter Betrag unter der genehmigten Obergrenze bleibt.
Der Darlehensvertrag kann vorsehen, dass eine Rückzahlung sofort fällig wird, wenn der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber absichtlich falsche Informationen zur Verfügung stellt.
Die staatliche Garantie deckt einen Prozentsatz des Kapital-, Zins- und Zubehörbetrags ab. Dieser Prozentsatz beträgt 85%, während das Risiko des 15%igen Restbetrages vom Kreditinstitut getragen wird. Die garantierte Summe entspricht dem tatsächlich erfassten Verlust.
In der Praxis: Jeder, der glaubt, die Voraussetzungen für die Beantragung eines staatlich garantierten Kredits zu erfüllen, wird gebeten, sich an seine Bank zu wenden. Dies kann nach Vereinbarung oder über die verfügbaren digitalen Kanäle der Bank (E-Mail, Chat, mobile Anwendung, ...) und telefonisch erfolgen. Dokumentarische Nachweise werden angefordert, um der Anfrage nachzukommen.
Für Bankdarlehen, die vor dem 18. März 2020 gewährt wurden, können die teilnehmenden Banken unter von ihnen genehmigten Bedingungen ein Moratorium von bis zu sechs Monaten gewähren.
Pressemitteilung der ABBL auf Deutsch