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Gemäss (i) den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, die im Gesetz vom 10 November 2009 über Zahlungsdienste in seiner geänderten Fassung umgesetzt wurden, und (ii) die delegierte Verordnung (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation, hat die Bank eine Zugangsschnittstelle entwickelt, über die die sichere Kommunikation mit Kontoinformationsdienstleistern, Zahlungsauslösedienstleistern, und Zahlungsdienstleistern die kartengebundene Zahlungsinstrumente ausstellen, möglich ist. 

Die Gesellschaft LUXHUB S.A. wurde mit der Verwaltung dieser Schnittstelle beauftragt. Auf die technische Spezifikation der Schnittstelle kann auf folgendem Link zugegriffen werden: https://developer.luxhub.com/get-started