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Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung schützt im Todesfall Ihre Angehörigen vor sämtlichen finanziellen Sorgen. Wenn Sie versterben, übernimmt sie die Tilgung des noch offenen Restkredits, der zum Zeitpunkt Ihres Todes versichert war. Sie ist daher absolut unverzichtbar. Die Einmalprämie der Restschuldversicherung ist als Sonderaufwand steuerlich abzugsfähig. Der abzugsfähige Betrag variiert je nach Alter und familiärer Situation des Versicherten.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Schuldzinsen, die im Rahmen eines Darlehens zur Finanzierung einer als Hauptwohnsitz dienenden Immobilie bezahlt werden, sind von dem zu versteuernden Einkommen innerhalb der gesetzlich vorgesehen Grenzen abzugsfähig.