Deutsch
Wenn die Bank im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet sie sich dazu:
- diese Daten rechtmäßig und nach Treu und Glauben für festgelegte und eindeutige Zwecke zu erheben;
- die Verarbeitung sensibler oder als sensibel wahrgenommener Daten zu beschränken;
- die betroffenen Personen über die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte zu informieren und einfache Mittel einzusetzen, um ihnen deren Ausübung zu ermöglichen;
- die zum Schutz der zusammengetragenen Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen;
- sich mit jedweder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten auseinanderzusetzen, um deren Auswirkung auf die betroffenen Personen zu begrenzen und um zu verhindern, dass sie sich wiederholt;
- die Kultur des Schutzes personenbezogener Daten in ihren für die Datenverarbeitung zuständigen Abteilungen zu stärken.