Deutsch
  • Sonderzins
  • Keine Bearbeitungsgebühren
  • Die Zinszahlungen sind steuerlich absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 672 EUR* pro Person, die zu Ihrem Haushalt gehört.
  • Sie haben die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschlieβen

*Der abzugsfähige Höchstbetrag umfasst sowohl die Summe der abzugsfähigen Versicherungsprämien als auch die Schuldzinsen aus den Konsumentenkrediten.