Deutsch
- Sonderzins
- Keine Bearbeitungsgebühren
- Die Zinszahlungen sind steuerlich absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 672 EUR* pro Person, die zu Ihrem Haushalt gehört.
- Sie haben die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschlieβen
*Der abzugsfähige Höchstbetrag umfasst sowohl die Summe der abzugsfähigen Versicherungsprämien als auch die Schuldzinsen aus den Konsumentenkrediten.