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R-Junior Versicherung
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Kapitalgarantie bei Fälligkeit Absicherung im Todesfall Die freie Wahl des Begünstigten Steuerliche Vorteile (Art. 111 L.I.R.) Sie möchten als Eltern für Ihr Kind sparen und gleichzeitig Ihre Steuerlast senken? Dann ist R-Junior, das in Kooperation mit Raiffeisen Vie angeboten wird, genau das Richtige für Sie.

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Sparbedingungen

R-Junior verbindet perfekt zwei wesentliche Aspekte : Sicherheit und Sparen. Die Auszahlung des Kapitals an den Begünstigten erfolgt zu einem festgesetzten Datum, ganz gleich ob der Versicherte noch am Leben ist oder nicht.

R-Junior ist die richtige Wahl, um die Zukunft Ihrer Kinder abzusichern.

Im Todesfall der versicherten Person, wird Raiffeisen Vie:

  • Das versicherte Kapital an den Begünstigten auszahlen
  • Die noch verbleibenden Prämienzahlungen bis zum Vertragsende leisten

Anmerkung : Im Todesfall der versicherten Person wird das Kapital folglich zweimal ausbezahlt - einmal beim Tod des Versicherten und nochmal am Vertragsende.

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Jährlich abzugsfähige Beträge

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Die Prämien der Versicherung R-Junior sind im Rahmen der in Artikel 111 des Luxemburger Einkommensteuergesetzes L.I.R. festgelegten Obergrenze von 672 Euro je Person steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren. 

Die Kapitalauszahlung bei Vertragsende ist von der Einkommensteuer befreit. 

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Anmerkung: Der abzugsfähige Höchstbetrag umfasst sowohl die Summe der abzugsfähigen Versicherungsprämien als auch die Schuldzinsen aus den Konsumentenkrediten.

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Steuerliche Auswirkung

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Die nachfolgende Tabelle zeigt die maximal mögliche steuerliche Auswirkung.

Annahme: Anderes Produkt vorhanden, welches den Pauschalbetrag für Sonderausgaben aufhebt.

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Um die Zukunft Ihrer Kinder oder Enkelkinder zu sichern und gleichzeitig Ihre Steuern zu reduzieren, fragen Sie bei Ihrem Raiffeisen Berater nach.
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Pour constituer une épargne pour vos enfants et petits-enfants tout en réduisant votre charge fiscale, n'hésitez pas à prendre contact avec un conseiller Raiffeisen. 

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Sie bestimmen den Begünstigten

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R-Junior erlaubt es dem Versicherungsnehmer, den bei Vertragsende oder im Todesfall Begünstigten frei zu wählen.

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Versicherungsdetails

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  • Der Vertrag R-Junior kann auf einen oder zwei Versicherte abgeschlossen werden. Im Fall von zwei Versicherten wird die Leistung im Todesfall fällig, sobald einer der beiden Versicherten verstirbt.
  • Das Alter bei Versicherungsabschluss errechnet sich auf Basis des Geburtstags, der am nächsten am Datum des Inkrafttretens des Vertrags liegt.
  • Mindestlaufzeit: 10 Jahre
  • Höchstalter bei Vertragsende:
    • Hauptleistung: 75 Jahre
    • Zusatzleistungen: 65 Jahre (bei Invalidität durch Krankheit: 50 Jahre)
  • Mindesthöhe der regelmäßigen Prämien: 50 EUR monatlich/ 600 EUR jährlich
  • Die Prämien sind an den im Vertrag festgelegten Terminen zahlbar
  • Option außerperiodische Einzahlung/Einmalprämie: nein
  • Mindestkapital bei Vertragsende: 8.000 EUR
  • Anpassungs-/Indexierungsoption: ja

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Änderungen während der Vertragslaufzeit

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Umwandlung, Beitragsfreistellung, Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung und Rückkauf sind unter Einhaltung der Voraussetzungen und Einschränkungen in den Allgemeinen Bedingungen möglich. Im Falle einer Beitragsfreistellung entfallen die Zusatzleistungen.

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Wir beantworten Ihre Fragen und bringen Sie mit den richtigen Ansprechpartnern in Kontakt. 

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