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Die Prämien der Versicherung R-Junior sind im Rahmen der in Artikel 111 des Luxemburger Einkommensteuergesetzes L.I.R. festgelegten Obergrenze von 672 Euro je Person steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren. 

Die Kapitalauszahlung bei Vertragsende ist von der Einkommensteuer befreit.