Deutsch
  • Nach einem einheitlichen Modell
  • Auf Kundenkonten in Luxemburg
  • Auf Kundenkonten in allen anderen Ländern der SEPA-Zone

Die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens hat eine nicht zu vernachlässigende Auswirkung auf die Gläubigerunternehmen, insbesondere:

  • Wahl zwischen den Mandaten „Core“ und „B2B“:
    • Das Mandat „Core“ gilt für Privat- und Geschäftskunden. Es räumt dem Schuldner ein 8-wöchiges, bedingungsloses Recht auf Rückerstattung ein.
    • Das Mandat „B2B“ gilt für Firmen, die ausschließlich mit Geschäftskunden zu tun haben. Hierbei ist kein Rückerstattungsrecht vorgesehen.
  • Verwaltung der Mandate und zugehörigen Daten durch das Gläubigerunternehmen.
  • Anpassung der Dateien für Lastschriften und Rücklastschriften an das Datenformat .xml
  • Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bezüglich der Migration aktuell bestehender Lastschriftaufträge im SEPA-Lastschriftverfahren.

Unsere Berater bieten Ihnen unter anderem:

  • Ausführliche Informationen über das neue SEPA-Lastschriftverfahren und Klärung Ihrer offenen Fragen
  • Unterstützung bei allen nötigen Schritten für eine erfolgreiche Integration des SEPA-Lastschriftverfahren
  • Beratung bei der Wahl des Modells „Core“ oder „B2B“
  • Beratung bezüglich der Migration Ihrer aktuellen Mandate.

Sprechen Sie mit unseren Beratern in einer Raiffeisen Filiale oder telefonisch: 2450-8000 (Service für Unternehmen).