Deutsch
Der Staat gewährt ein Wohngeld von 100 Euro, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Rechtlicher Wohnsitz in Luxemburg
- Besitzer eines Bausparkontos
- Schrifftliche Anfrage an die Abteilung « Aides au Logement »,bevor das Kind 6 Jahre alt wird
- Ersparnisse von minimal 240 Euro im Alter von 16 Jahren
- regelmäßige Einzahlungen von 290 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren
Das Bausparkonto wird mit einem hohen Zinssatz vergütet. Die Ersparnisse können nicht vor dem 30. Lebensjahr freigegeben werden, es sei denn für die Finanzierung einer Wohnung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Berater der Raiffeisen-Filiale Ihrer Wahl.