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Der Gegenwert der Mietgarantie bleibt die gesamte Laufzeit des Mietvertrags auf einem Raiffeisen-Sparkonto blockiert. Bei Kündigung des Mietvertrags erfolgt die Freigabe des blockierten Betrags auf schriftliche Anfrage des Vermieters.

Falls der Vermieter hingegen die Bankgarantie zur Deckung der von Ihnen verursachten Schäden beansprucht, sieht der Vertrag vor, dass die Garantie bei der erste Anfrage ausbezahlt wird.