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Am 23. Dezember 2016 ist die gesetzliche Regelung zur Abgeltungssteuer von Zinseinkünften in Kraft getreten. Die Quellensteuer in Höhe von 20% betrifft alle in Luxemburg ansässigen Privatpersonen und wird auf bestimmte Zinserträgen erhoben. Die Vermögenssteuer für Privatpersonen wurde abgeschafft. Die luxemburgische Quellensteuer ist eine Abgeltungssteuer. Zinseinkünfte, welche der luxemburgischen Quellensteuer unterliegen, brauchen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben zu werden.

Die Quellensteuer wird von der Bank erhoben und anonym, ohne Angabe persönlicher Daten, in Form einer globalen Überweisung an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt.

Die gesetzliche Regelung sieht einen Steuerfreibetrag vor. Zinsen auf Sparkonten, die nur einmal pro Jahr gutgeschrieben werden, sofern sie den Betrag von 250 EUR pro Person und pro Zahlstelle nicht übersteigen, sind von der Quellensteuer befreit.

Kapitalerträge, welche nicht der Quellensteuer unterliegen, müssen weiterhin in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden.