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Gemäß der EU-Richtlinie 2014/65/EU betreffend die Märkte für Finanzprodukte (MiFID II) sowie der EU-Verordnung 600/2014 (MiFIR), welche seit dem 3. Januar 2018 in Kraft sind, unterliegen die verschiedenen Akteure, die auf den Finanzmärkten tätig sind, neuen professionellen Anforderungen betreffend Organisation und Verhaltensweise. Ziel ist es den Schutz der Anleger im Wertpapiergeschäft zu verbessern indem die bestehenden Regeln, beruhend auf der Richtlinie „MiFID I“ von 2007, verstärkt werden.  

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