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Während der Sparphase gelten folgende Einzahlungen auf den Bausparvertrag als steuerlich abzugsfähig:

  • Laut Vertrag vorgesehenen Einzahlungen
  • Eventuell zusätzlichen Einzahlungen
  • Abschlussgebühr für den Bausparvertrag
  • Zum 31. Dezember jährlich gutgeschriebenen Zinsen

Die steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden, wenn vor Ablauf von 10 Jahren:

  • das bei Zuteilung ausgezahlte Bausparguthaben nicht zur Finanzierung von selbst genutzten wohnwirtschaftlichen Maβnahmen verwendet wird
  • der Vertrag aufgelöst und das Bausparguthaben ausgezahlt wird

Die steuerlichen Vorteile müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn:

  • der Tod oder die permanente Invalidität des Vertragspartners die Auflösung des Vertrages verursacht hat
  • der Bausparvertrag nach der Mindestlaufzeit von 10 Jahren aufgelöst wird