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Die Prämien der Versicherung R-Vie Protect sind im Rahmen der in Artikel 111 des Luxemburger Einkommensteuergesetzes L.I.R. festgelegten Obergrenze von 672 Euro je Person steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist eine Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren.
Damit bei Verträgen mit monatlichen Prämienzahlungen im ersten Jahr die volle Jahresprämie abzugsfähig ist, kann die erste Monatsprämie durch eine Einmalzahlung ergänzt werden.
Die Kapitalauszahlung bei Vertragsende ist von der Einkommensteuer befreit.