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Bei Fälligkeit des Vertrags muss das Sparguthaben für die nachstehend definierte Immobilieninvestition im In- oder Ausland verwendet werden:

  • Der Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
  • Der Umbau einer Wohnung oder eines Hauses
  • Der Kauf eines Grundstücks zum Bau einer Immobilie
  • Die Rückzahlung von zu vorstehenden Zwecken eingegangenen Investitionen

Das Haus oder die Wohnung muss vom Bausparer selbst bewohnt werden und dessen Hauptwohnsitz darstellen. Ferienhäuser, Zweitwohnsitze und vermietete Immobilien sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig.

Sollten Sie nicht mehr bauen oder renovieren wollen, können Sie über Ihr Bausparguthaben frei verfügen, erhalten jedoch für zukünftig abgeschlossene Bausparverträge keine Steuervergünstigungen mehr. Möchten Sie darüber hinaus vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren über Ihr Sparguthaben verfügen, erfolgt eine steuerliche Neuberechnung.