Ihr Kredit

Um die vorliegende Kreditanfrage zu gewähren, behält die Banque Raiffeisen sich das Recht vor, die Absicherung des Kredits durch eine Restschuldversicherung von Raiffeisen-Vie zu verlangen

Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um ein Lebensversicherungs-Produkt, welches von Raiffeisen-Vie angeboten wird um den geschuldeten Betrag im Todesfall des Versicherten abzudecken. Raiffeisen-Vie zahlt den Betrag Ihres Darlehens an das kreditgebende Institut aus und Ihr Darlehen ist somit zurückbezahlt. Sie schützt somit die Angehörigen vor der Unannehmlichkeit der Kreditübernahme falls der Kreditnehmer vor der vollständigen Rückerstattung des Kredits stirbt. Die bezahlte Prämie stellt eine außergewöhnliche Belastung dar und ist somit gemäß Artikel 111 des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar (672 EUR pro Haushaltsmitglied).

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