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Staatlich garantiertes Studiendarlehen – Die Studienbeihilfe für ein Hochschulstudium

Das Abitur ist geschafft und der Entschluss für ein Studium gefallen. Doch wie soll das Ganze finanziert werden? Hier zeigen wir Ihnen welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie die staatliche Beihilfe beantragen.

Anhand von Stipendien und Darlehen können Studierende unabhängig von ihren Eltern ein Hochschulstudium absolvieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Zielgruppen für die staatliche Unterstützung sind Voll- und Teilzeitstudierende die für einen offiziell anerkannten Hochschulstudiengang immatrikuliert sind. Der Studiengang muss mit einem akademischen Grad, Diplom, Zeugnis oder sonstigen Titel zur Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses abgeschlossen werden.

Die Studienbeihilfe kann unterteilt werden in einzelne, kumulierbare Stipendien und ein zinsreduziertes Darlehen. Sie wird jeweils für ein Studienjahr bewilligt und in 2 Teilzahlungen (eine im Winter- und eine im Sommersemester) ausgezahlt.

 

Beantragung von Studienbeihilfen 

Studierende haben die Möglichkeit, ihre Anträge auf Studienbeihilfe auf elektronischem Weg zu stellen.
 

Achtung bei der Beantragung:

Halten Sie unbedingt die Fristen ein. Alle Anträge, die nach Fristablauf eingehen, werden abgelehnt.

  • Studierende, die ihr Studium im Wintersemester aufnehmen, müssen den vollständigen Antrag (Formular und Belege) bis spätestens zum 30. November einsenden.
  • Studierende, die ihr Studium im Sommersemester aufnehmen, müssen den vollständigen Antrag (Formular und die Belege) bis spätestens 30. April einsenden.
  • Studierende, die bereits einen Antrag auf staatliche Studienbeihilfe gestellt haben und noch für den gleichen Studienzyklus eingeschrieben sind, müssen nur den Folgeantrag ausfüllen.

Der Antrag auf Studienbeihilfe muss jedes Semester eingereicht werden, auch wenn die Einschreibung an der Hochschule für das ganze Jahr erfolgt.

 

Die Stipendien 

 

Es wird zwischen mehreren Arten von Stipendien unterschieden:

  • Basisstipendium: wird allen in Frage kommenden Studierenden gewährt. Der Betrag ist auf 1.000 Euro pro Semester festgesetzt;
  • Mobilitätsstipendium: wird Studierenden gewährt, die für ein Hochschulstudium außerhalb Luxemburgs immatrikuliert sind. Der Betrag ist auf 1.225 Euro pro Semester festgesetzt;
  • Sozialstipendium: wird Studierenden gewährt, bei denen das Einkommen des Haushalts, unter einem bestimmten Betrag liegt. (genauere Details finden Sie hier
  • Familienstipendium: wird gewährt, wenn gleichzeitig ein oder mehrere Kinder des Haushalts bereits eine finanzielle Beihilfe beziehen. Der Betrag ist auf 500 Euro pro Studienjahr und pro Studierenden festgesetzt.

Die einzelnen Stipendien sind zudem kumulierbar.   

     

 

Die Studiendarlehen 

 

Neben einem Stipendium können Sie außerdem ein vom Staat garantiertes zinsreduziertes Darlehen mit einem Basiswert von 3.250 Euro pro Semester beantragen.

Die Rückzahlung des Darlehens muss in der Regel 2 Jahre nach Abschluss des Studiums beginnen und sollte nach 10 Jahren ganz abgeschlossen sein. Bei Rückzahlungsschwierigkeiten können Sie eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist oder eine Aussetzung beantragen.

Sie müssen kein Darlehen in Anspruch nehmen und können auch nur das Stipendium beziehen.

Wenn Sie berechnen wollen, welche Stipendien Sie erhalten können, dann verwenden Sie den Onlinerechner von der Abteilung der Studienbeihilfen. 

 

Studiendarlehen bei Banque Raiffeisen 

Neben der staatlichen Studienhilfe bietet Raiffeisen zudem folgende 2 Optionen* an:

Ganz gleich ob Sie sich für ein staatlich garantiertes Studiendarlehen allein oder in Verbindung mit einem Study PLUS Darlehen entscheiden, beide Optionen gestatten Ihnen am Ende Ihrer Studienzeit die sorgenfreie Rückzahlung des Darlehens.

*unter Vorbehalt der Annahme der Unterlagen

 

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