Ihr Leben

Jobstarter: Bestens vorbereitet in Steuerfragen

Beim Eintritt ins Berufsleben ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten einer Steueroptimierung zu informieren. Damit der Anteil Ihres Einkommens, der Ihnen als Steuern abgezogen wird, nicht zu hoch ist.

Welche Möglichkeiten zur Steueroptimierung gibt es für junge Arbeitnehmer?

Wer ins Arbeitsleben startet, erfährt schnell, was es bedeutet besteuert zu werden. In Luxemburg wird automatisch ein Teil Ihres Gehalts „an der Quelle“ in Abzug gebracht (die so genannten Quellensteuerabzüge). Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie die steuerlichen Auswirkungen auf Ihr Einkommen verringern können.

Sie haben gerade erst angefangen zu arbeiten und wissen nicht, was Sie in Bezug auf die Besteuerung erwartet? Das ist vollkommen normal. In Luxemburg wird eine Steuer „an der Quelle“ vom Bruttobetrag Ihres Gehalts abgezogen. Dieser Betrag hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann in einigen Fällen teilweise zurückerstattet werden. Wenn Sie die in Spar- und Vorsorgeprodukte angelegten Beträge in Ihrer Steuererklärung erfassen, können Sie außerdem jedes Jahr einen bestimmten Geldbetrag steuerlich geltend machen. 

 

Denken Sie an Ihren Lohnsteuerausgleich

Bevor wir auf die verschiedenen Ausgaben eingehen, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, um eine teilweise Rückerstattung zu erhalten, möchten wir auf einen Punkt hinweisen, der besonders junge Arbeitnehmer betrifft. Mit hoher Wahrscheinlichkeit treten Sie Ihre Arbeitsstelle im Laufe eines Jahres und nicht direkt zu Jahresbeginn an. Der automatisch von Ihrem monatlichen Gehalt einbehaltene Betrag wird so berechnet, als hätten Sie das ganze Jahr über dieses Gehalt bezogen. Angenommen, Sie beginnen am 1. September zu arbeiten und Ihr monatlich zu versteuerndes Einkommen beträgt 2.500 Euro.  Als Einzelperson werden Sie 212,60 Euro pro Monat versteuern (Steuertabelle 2017), also 850,40 Euro für die Monate September bis Dezember. Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen beträgt somit 10.000 Euro, ein Betrag, bei dem keine Steuer anfällt.

Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, den zu Unrecht erhobenen Teil Ihrer Steuern zurückzuerhalten. Dazu müssen Sie den Vordruck „Lohnsteuerjahresausgleich“ ausfüllen, der auf der Website der Steuerverwaltung hinterlegt ist, und bis spätestens 31. Dezember des dem Steuerjahr folgenden Jahres zurücksenden.

Beachten Sie, dass es zwei Versionen des Vordrucks „Lohnsteuerjahresausgleich“ gibt, einen für Gebietsansässige (163 R) und der andere für Nicht-Gebietsansässige (163 NR).

 

 

Abzugsfähige Sparformen

Um die Bürger zu ermutigen, Rücklagen anzulegen, bietet der Gesetzgeber steuerliche Anreize für verschiedene Spar- und Vorsorgeprodukte. In diese Produkte angelegte Beträge können – im gesetzlich zulässigen Umfang – vom steuerpflichtigen Einkommen des Steuerzahlers abgesetzt werden. Dafür reicht es, diese in der Steuererklärung anzugeben.

 

Der Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bietet drei wesentliche Vorteile:

  • Sie bilden Kapital für den zukünftigen Erwerb eines Wohneigentums;
  • Sie erwerben den Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen und machen sich damit unabhängig von möglichen Zinsschwankungen am Kapitalmarkt;
  • Sie können Ihre Bausparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Für jedes Haushaltsmitglied kann ein Betrag von bis zu 1.344 EUR pro Jahr (wenn das Alter des jüngsten volljährigen Vertragsnehmers unter 40 Jahre ist) und bis zu 672 EUR pro Jahr (für Personen über 40 Jahre) abgezogen werden.

 

Die Lebensversicherung

Eine weitere Möglichkeit für Steuerzahler, ob Jung oder Alt, Kapital zu bilden und gleichzeitig von den gesetzlich vorgesehenen Steuerabzügen zu profitieren, stellen die Lebensversicherungen dar. 

Mit einer Lebensversicherung können Sie:

  • Kapital aufbauen, das am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird;
  • Ihre Angehörigen im Todesfall absichern.

Versicherungsprämien sind bis zu 672 EUR pro Jahr und pro Person im Haushalt abzugsfähig. 

 

Der Rentensparplan

Als Berufseinsteiger denkt man natürlich nicht unbedingt sofort an den Ruhestand. Und dennoch: Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto mehr Geld werden Sie im Ruhestand zur Verfügung haben. Wenn Sie eine Sparmöglichkeit in Form einer Rentensparversicherung wählen, beträgt der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag 3.200 EUR pro Jahr.

Indem Sie solch einfache Maßnahmen bereits zu Beginn Ihres Berufslebens in Betracht ziehen, sorgen Sie für einen sorglosen Ruhestand. Angesichts des verhaltenen Optimismus seitens der Experten hinsichtlich der Höhe unserer zukünftigen Renten, ist dies mit Sicherheit eine gute Idee.