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Arbeiten in Luxemburg

Bereit für den luxemburgischen Arbeitsmarkt? Doch womit anfangen und welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es überhaupt?

Als Neuankömmling auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt einen Job zu finden ist nicht unbedingt einfach. Zwar ist der Arbeitsmarkt insgesamt sehr dynamisch, international und multikulturell, jedoch wird meistens das Beherrschen mindestens einer der drei Nationalsprachen (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch) sowie gute Kenntnisse in Englisch vorausgesetzt. Wer also eine Arbeit in Luxemburg sucht, sollte sich hierauf einstellen.

Staatsangehörige der EU-Länder benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis. Bei Staatsangehörigen anderer Ländern beinhaltet die Aufenthaltserlaubnis (bis auf einige Ausnahmen) auch die Arbeitserlaubnis.

Als erste Anlaufstelle bei der Jobsuche können Sie unterschiedliche Onlineportale aufrufen:

Sollte Ihre Suche nicht erfolgreich sein, dann können Sie sich bei der ADEM (Agence pour le développement de l’emploi - Arbeitsagentur) eintragen. Die Agentur wird Ihnen bei der Jobsuche helfen und eventuelle Weiterbildungen ermöglichen (Achtung: Sie können sich nur dann bei der ADEM registrieren, wenn Sie bereits Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.)

Neben den unterschiedlichen Qualifikationen und persönlichen Ansprüchen sollten Sie auch die unterschiedlichen Arten der Arbeitsverträge kennen, damit Sie wissen, auf was Sie sich einlassen. Im Folgenden werden wir Ihnen die in Luxemburg häufigsten Arbeitsverträge kurz erklären:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Saisonarbeitsvertrag
  • Ausbildungsvertrag

 

Der unbefristete Arbeitsvertrag

Der unbefristete Arbeitsvertrag bietet Ihnen am meisten Sicherheit. Nach Ablauf der Probezeit können Sie nämlich nicht ohne weiteres entlassen werden. Sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Dies können Sie auf 2 Arten tun:

  • Ordentliche Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist)
  • Außerordentliche Kündigung (wegen schwerwiegender Verfehlung seitens des Arbeitgebers/Arbeitnehmers)

Dadurch, dass der Arbeitsvertrag nicht zeitlich befristet ist, ermöglicht er Ihnen nicht nur ein sicheres Einkommen sondern bietet zudem einen gewissen Grad an Sicherheit. Dies kann unter anderem dann hilfreich sein, wenn Sie beispielsweise einen Kreditantrag bei Ihrer Bank stellen.

 

Der befristete Arbeitsvertrag

Wie es sein Name schon sagt, bezieht sich ein befristeter Arbeitsvertrag auf eine befristete Dauer. Er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder mit Erreichen des Ziels, für welches er abgeschlossen wurde. Ist er abgelaufen, gibt es 3 Möglichkeiten:

  • das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen;
  • das Arbeitsverhältnis in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrages fortzusetzen;
  • das Arbeitsverhältnis in Form eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags fortzusetzen.

Nach Ablauf der Probezeit kann der befristete Arbeitsvertrag nicht vor seinem Ablauf gekündigt werden, außer im Falle einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers/Arbeitnehmers oder im gegenseitigen Einvernehmen. Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag haben Sie demnach eine gewisse Sicherheit. Allerdings sollten Sie sich rechtzeitig für neue Jobs bewerben bzw. mit Ihrem Arbeitgeber über eine Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses sprechen, damit Sie das Risiko der Arbeitslosigkeit nach Ablauf des Vertrags minimieren.

 

Teilzeitarbeitsvertrag

Arbeitnehmer, die einen Teilzeitvertrag abgeschlossen haben, arbeiten wöchentlich weniger Stunden (Beispielsweise Halbtags bzw. 20 Stunden / Woche) als Mitarbeiter in Vollzeit (gewöhnlich 40 Stunden / Woche). Der Teilzeitarbeitsvertrag kann entweder ein unbefristeter oder ein befristeter Vertrag sein.

In Bezug auf Probezeiten und Kündigungen unterliegt der Teilzeitarbeitsvertrag den gleichen Vorschriften wie der Vollzeitarbeitsvertrag. Haben Sie also einen unbefristeten Teilzeitvertrag haben Sie die gleiche Sicherheit wie bei einem unbefristeten Vollzeitvertrag.

 

Saisonarbeitsvertrag

Unternehmen, die jedes Jahr zur gleichen Zeit bestimmte Arbeiten entsprechend der jeweiligen Saison (Tourismus, Weinlese usw.) durchführen müssen, können auf Saisonarbeitsverträge zurückgreifen. Eine Liste der Tätigkeiten, die als Saisonarbeit gelten finden Sie hier

Der Saisonarbeitsvertrag ist ein spezieller befristeter Arbeitsvertrag. Dementsprechend haben der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bei Ablauf des Saisonarbeitsvertrages die gleichen Möglichkeiten wie beim Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages.

 

 

Ausbildungsvertrag

Wenn Sie noch am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn stehen und zunächst eine Ausbildung beginnen möchten, dann gibt es die Möglichkeit des Ausbildungsvertrages.

Ein Ausbildungsvertrag sieht in der Regel eine Probezeit von höchstens 3 Monaten vor. Die Parteien können den Ausbildungsvertrag während und nach der Probezeit nur dann auflösen wenn beide zuständigen Berufskammern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkammer) dem zustimmen.

Bei Beendigung des Ausbildungsvertrages können der Auszubildende und der Ausbildungsträger einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen.