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DEFINITION UND EIGENSCHAFTEN

Die nachrangige Schuldverschreibung ermöglicht es den Mitgliedern und Kunden von Banque Raiffeisen, von einer Anlage zu günstigen Bedingungen zu profitieren. Die nachrangige Schuldverschreibung bedeutet, dass die Rechte der Schuldverschreibungsinhaber gegenüber der Emittentin denen der Einlageninhaber und sonstigen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin nachgeordnet sind. Für die Anlagen gilt keine spezifische Sicherheit oder Garantie.

Merkmale der Wertpapiere
Die bis zu EUR 30.000.000, 5,00 % Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 04. Juli 2033 werden von der Emittentin ausgegeben. 

Ranking
Die Verpflichtungen der Emittentin im Rahmen der Schuldverschreibungen sind unbesichert und nachrangig und haben gegenüber den Forderungen der vorrangigen Gläubiger einen untergeordneten Rang. Vorrangige Gläubiger sind Gläubiger der Emittentin (i), die Einleger und/oder andere nicht nachrangige Gläubiger der Emittentin sind; (ii) deren Ansprüche (sei es nur im Falle der Liquidation der Emittentin oder anderweitig) den Ansprüchen von nicht nachrangigen Gläubigern der Emittentin untergeordnet sind oder entsprechend ausgedrückt werden, mit Ausnahme derjenigen, deren Ansprüche laut Gesetz oder laut deren Geschäftsbedingungen gleich- oder nachrangig sind mit den Ansprüchen der Schuldverschreibungsinhaber. Um Zweifel auszuschließen, schließt diese Definition die Forderungen der Inhaber von zulässigen Schuldtiteln (im Sinne der CRR (wie im Abschnitt „Fälligkeit; vorzeitige Rückzahlung“ definiert)) ein.

Im Falle der Liquidation der Emittentin werden die Rechte der Schuldverschreibungsinhaber gegenüber der Emittentin in Bezug auf diese Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger Schäden (falls zahlbar)):
 

  • den Ansprüchen aller vorrangigen Gläubiger untergeordnet
  • gleichauf mit den Ansprüchen aller anderen nachrangigen Gläubiger der Emittentin eingestuft, die laut Gesetz oder laut ihren Geschäftsbedingungen gleichrangig mit den Schuldverschreibungen sind (einschließlich Inhaber von Instrumenten, die als Tier-2- Instrumente eingestuft werden); und
  • vorrangig gegenüber den Ansprüchen der Inhaber von Anteilen der Emittentin ( parts sociales) sowie allen nachrangigen Verpflichtungen oder anderen Wertpapieren der Emittentin eingestuft, die laut Gesetz oder laut ihren Geschäftsbedingungen gleichrangig mit den Schuldverschreibungen sind.

Fälligkeit; vorzeitige Rückzahlung

Die Emittentin kann in ihrem Ermessen alle oder nur einige Schuldverschreibungen einmal jährlich ab am Ende des fünften Jahrestags der Schuldverschreibungen zu ihrem Kapitalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurücknehmen. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Steueränderungen und bestimmten regulatorischen Änderungen in ihrem Ermessen alle, aber nicht nur einige Schuldverschreibungen jederzeit zu ihrem Kapitalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurücknehmen. Jede vorzeitige Rücknahme der Schuldverschreibungen bedarf der vorherigen Einwilligung der Regulierungsbehörde.